Aufgaben

Aufgabe der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

 

Insbesondere hat sie den Gemeingeist und die Berufslehre zu pflegen; ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen (Auszubildenden) anzustreben; entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen, sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern. Die Innung nimmt die Gesellenprüfung ab und errichtet hierfür Gesellenprüfungsausschüsse, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist.

 

Das handwerkliche Können der Meister und Gesellen wird gefördert; zu diesem Zweck kann die Innung insbesondere Fachschulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten; sie wirkt bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mit; das Genossenschaftswesen im Handwerk wird gefördert; über die Angelegenheiten der in ihm vertretenen Handwerke und den Behörden werden Gutachten und Auskünfte erstattet; die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen werden in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt; die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen werden durchgeführt.

 

Die Handwerksinnung soll zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern; bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergabestellen beraten; das handwerkliche Pressewesen unterstützen.